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Kein Schulunterricht ab Montag (13.04.2020)
Einrichtungen betreut, die sie auch sonst besuchen. Dass Betreuung notwendig ist, muss durch eine Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten, bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachgewiesen werden. Das entsprechende Formular finden sie...